Klimaanpassungsgesetz: Bei wem liegt welche Verantwortung?

Seit dem 1. Juli 2024 ist das neue Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft und es sorgt für viel Gesprächsstoff. Der Grund: Es setzt ehrgeizige Ziele und verteilt die Verantwortung für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels auf verschiedene staatliche Ebenen. Doch genau diese Verteilung sorgt für Verwirrung. Wer muss was tun? Welche Pflichten hat der Bund, was kommt auf die Länder und Kommunen zu? Inmitten dieser Debatten ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. In diesem Artikel klären wir, wie die Verantwortlichkeiten aufgeteilt sind und was das Gesetz konkret von den einzelnen Ebenen verlangt.

Aber zunächst einmal: Was ist eigentlich das Klimaanpassungsgesetz?

Das Klimaanpassungsgesetz ist das zentrale Instrument der Bundesregierung, um Deutschland fit für die Herausforderungen des Klimawandels zu machen. Es legt konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeiten fest, die Bund, Länder und Kommunen dabei unterstützen sollen, sich effektiv gegen die drohenden Klimafolgen wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen zu wappnen. Doch was wird genau von den einzelnen Ebenen erwartet?


Hier ist eine vereinfachte Übersicht der Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen Ebenen:

1. Bundesebene

  • Klimaanpassungsstrategie: Der Bund muss bis Ende September 2025 eine umfassende Klimaanpassungsstrategie entwickeln, die alle vier Jahre aktualisiert wird. Diese Strategie enthält messbare Ziele in verschiedenen Bereichen wie Infrastruktur, Gesundheit und Stadtentwicklung. Sie basiert auf einer Klimarisikoanalyse wissenschaftlicher Daten.
  • Klimarisikoanalyse: Der Bund ist zur Erstellung eine Klimarisikoanalyse verpflichtet, die mindestens alle acht Jahre aktualisiert wird. Diese Analyse soll aufzeigen, wo in Deutschland die größten Klimarisiken bestehen. Außerdem erhält sie eine Analyse, wie Risiken verschiedener Handlungsfelder zusammenhängen, welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen und wie effektiv diese dem Klimawandel entgegenwirken können.
  • Monitoring und Nachsteuerung: Der Bund hat regelmäßige Monitoringberichte durchzuführen, um die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bewerten. Wenn Ziele nicht erreicht werden, muss der Bund die Maßnahmen anpassen und nachsteuern. Der Bericht wird alle vier Jahre veröffentlicht, und zwar vor der Veröffentlichung der aktualisierten Klimaanpassungsstrategie. 
  • Unterstützung für Länder und Kommunen: Der Bund soll Länder und Kommunen durch Daten, Beratungsdienste und Förderprogramme unterstützen, um ihre Klimaanpassungsstrategien und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
  • Bundesliegenschaften: Bundesgebäude sollen an den Klimawandel angepasst und nachhaltig modernisiert werden.

2. Landesebene

  • Gesetzgebung und Koordination: Die Länder können eigene Gesetze zur Klimaanpassung erlassen, solange sie mit dem Bundesrecht vereinbar sind. Sie legen fest, welche öffentlichen Stellen in den Gemeinden und Kreisen Klimaanpassungskonzepte erstellen müssen.
  • Klimaanpassungskonzepte: Die Länder bestimmen, in welcher Form und für welche Gebiete Klimaanpassungskonzepte erforderlich sind. Kleinere Gemeinden können von dieser Pflicht ausgenommen werden, wenn sie durch Konzepte eines übergeordneten Kreises abgedeckt sind.
  • Inhalte der Konzepte: Die Länder legen die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte fest und entscheiden, ob und wie die Öffentlichkeit beteiligt wird.

3. Kommunale Ebene

  • Erstellung von Klimaanpassungskonzepten: Kommunen sind verpflichtet, Klimaanpassungskonzepte zu erstellen, sofern dies von den Ländern vorgegeben wird. Diese Konzepte sollen lokale Risiken analysieren und Maßnahmen festlegen, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen.
  • Integration bestehender Planungen: Kommunen müssen bestehende Pläne wie Hitzeaktionspläne oder Hochwasserkarten in ihre Klimaanpassungskonzepte integrieren und mögliche Lücken identifizieren und schließen.


Sollen Kommunen jetzt schon handeln oder auf den Startschuss der Länder warten?

Kommunen sollten nicht zwingend auf Vorgaben der Länder warten, um Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Es ist sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden, insbesondere wenn bereits bekannte Klimarisiken bestehen oder bestehende Konzepte aktualisiert werden müssen. Frühzeitige Maßnahmen können langfristige Kosten und Schäden minimieren. Wie genau das passieren kann, erklären wir hier.

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